Eine Pflegeperson ist eine Person, die “nicht erwerbsmäßig, das heißt ehrenamtlich, einen mindestens erheblich Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) regelmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Die Pflegetätigkeit gilt als nicht erwerbsmäßig, wenn die Pflegeperson für die Pflegetätigkeit als Vergütung maximal das Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades erhält.” Mehr erfahren ...