Aufgrund der Motorisierung und der erreichbaren Fahrgeschwindigkeit gelten Hoverboards in Deutschland generell als „Kraftfahrzeug“. Leider gibt es derzeit noch keine Möglichkeit, eine erforderliche Straßen-Zulassung für Hoverboards im Allgemeinen zu erhalten. So darf unser Beamie demnach auch nur auf privatem Gelände gefahren werden. Oder eben bei Veranstaltungen wie in Überlingen in extra dafür abgesperrten Bereichen.